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Führerscheinklasse - D1E |
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Fahrzeugart:Kleine Busse mit Anhänger über 750 kg zG Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden. bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung). Außerdem muss der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden. |
| Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben |
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| Mindestumfang Sonderfahrten | |
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| Grundunterricht | 4 |
| Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 3 |
| Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) | 1 |
| Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 1 |
| Gesamt | 9 |