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Führerscheinklasse - D1E

Fahrzeugart:

Kleine Busse mit Anhänger über 750 kg zG

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.

  • Mindestalter: 21
  • bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung). Außerdem muss der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden.

  • Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich D1
  • Beinhaltet Klasse BE C1E bei Besitz von C1
  • Theoretische Ausbildung

    Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben

    Praktische Ausbildung

    Mindestumfang Sonderfahrten
    Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 4
    Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 3
    Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
    (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
    1
    Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 1
    Gesamt 9

    Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Ärztliches Zeugnis
  • Arbeitsmedizinisches Gutachten (Belastbarkeit usw.)
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)