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FES - Fahreignungsseminar

- Punkteabbau -

Änderungen ab dem 01.05.2014

Am 1. Mai 2014 wurde das Verkehrszentralregister in Flensburg zum Fahreignungsregister (FAER). Bei dieser Umstellung wurde zugleich das Punktesystem entsprechend überarbeitet.

Um künftig Punkte abbauen zu können wird ein neues Seminar den alten ASP-Kurs ablösen, das FES - Fahreignungsseminar.

Den bisherigen ASP-Kurs für den Punkteabbau gibt es nach dieser Reform in der bekannten Form nicht mehr. Allerdings müssen Punkteauffällige, die noch nach altem Recht 14 Punkte erhalten haben, an dem alten ASP-Kurs teilnehmen. Diesen werden wir bis November 2014 weiterhin anbieten. Ansonsten bieten wir für alle Interessenten das neue Seminar an.

(FES) Fahreignungsseminar - Ablauf und Kursinhalt

Das FES wird in zwei Teilen abgehalten, die sich wie folgt zusammensetzen:

  • - Verkehrspädagogischer Teil (erfolgt durch die Fahrschule)
  • - Verkehrspsychologischer Teil (erfolgt durch einer/n Verkehrspsychologin/en, welche mit uns zusammenarbeitet)
  • Verkehrspädagogischer Teil

    Der verkehrspädagogische Teil findet in den Räumen unserer Fahrschule in zwei Modulen à 90 Minuten statt. Das zweite Modul darf frühestens nach Ablauf von einer Woche nach Abschluss des ersten Moduls erfolgen.

    Verkehrspsychologischer Teil

    Der verkehrspsychologische Teil findet bei einer/m mit uns verbundenden Verkehrspsychologin/en statt. Es werden zwei Einzelsitzungen à 75 Minuten durchgeführt. Die zweite Sitzung darf frühestens nach Ablauf von drei Wochen nach Abschluss der ersten Sitzung erfolgen.

    FES Varianten

    Das Fahreignungsseminar kann bei uns nach Absprache in folgenden Varianten besucht werden

  • - Einzelseminar (1 Teilnehmer)
  • - Gruppenseminar (2-6 Teilnehmer)
  • ASP - Ablauf und Kursinhalt

    Hinsichtlich der Zielsetzung, des Inhalts, der Dauer und der Gestaltung der Aufbauseminare sowie den Bescheinigungen über die Teilnahme gelten die Bestimmungen über ASF-Seminare hier entsprechend. Die Teilnehmer an Aufbauseminaren sollen durch Mitwirkung an Gruppengesprächen und an einer Fahrprobe veranlasst werden, Mängel in ihrer Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und abzubauen. Auf Antrag kann die anordnende Behörde dem Betroffenen die Teilnahme an einem Einzelseminar gestatten. Die Aufbauseminare dürfen nur von Fahrlehrern durchgeführt werden, die Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz sind.

    Aktuelles Punktesystem

    Neues System Fahreignungsseminar
    Teilnahme Punkteabzug Maßnahme
    1 freiwillig 1 Vormerkung
    2 freiwillig 1 Vormerkung
    3 freiwillig 1 Vormerkung
    4 freiwillig 1 Ermahnung
    5 freiwillig 1 Ermahnung
    6 freiwillig 0 Verwarnung
    7 freiwillig 0 Verwarnung
    8 0 FS Entzug

    Die Tilgung erfolgt künftig in starren Fristen, also ohne dass neue Punkte die Tilgung alter Punkte hemmen. Die Frist beträgt bei

    Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt 2 Jahre und sechs Monate,

    Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten 5 Jahre,

    Straftaten mit 2 Punkten 5 Jahre und bei

    Straftaten mit 3 Punkten 10 Jahre.