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![]() Führerscheinklasse - D1 |
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Fahrzeugart:Kleine Busse Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden. bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung). Außerdem muss der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden. |
Mindestumfang Theorieunterricht | Vorbesitz einer anderen Klasse | |
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B | C1/C | |
Grundunterricht | 6 | 6 |
Klassenspezifischer Unterricht | 10 | 4 |
Gesamt | 16 | 10 |
Mindestumfang Sonderfahrten | Vorbesitz einer anderen Klasse | |||
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B/C1 | C | |||
bis 2 J. | >2 J. | bis 2 J. | >2 J. | |
Grundunterricht | 41 | 16 | 8 | 6 |
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 19 | 8 | 8 | 4 |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) | 12 | 4 | 4 | 2 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 7 | 4 | 4 | 2 |
Gesamt | 79 | 32 | 24 | 14 |