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Führerscheinklasse - D1

Fahrzeugart:

Kleine Busse

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

  • Mindestalter: 21
  • bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung). Außerdem muss der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden.

  • Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich B
  • Beinhaltet Klasse Keine
  • Theoretische Ausbildung - Doppelstunden zu je 90 Minuten

    Mindestumfang Theorieunterricht Vorbesitz einer anderen Klasse
    B C1/C
    Grundunterricht 6 6
    Klassenspezifischer Unterricht 10 4
    Gesamt 16 10

    Praktische Ausbildung

    Mindestumfang Sonderfahrten Vorbesitz einer anderen Klasse
    B/C1 C
    bis 2 J. >2 J. bis 2 J. >2 J.
    Grundunterricht 41 16 8 6
    Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 19 8 8 4
    Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) 12 4 4 2
    Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 7 4 4 2
    Gesamt 79 32 24 14

    Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)