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Führerscheinklasse - B

Fahrzeugart:

Pkw und leichte Lkw

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder

b) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

  • Mindestalter: 18, beim Begleitenen Fahren 17
  • bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17

  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich NEIN
  • Beinhaltet Klasse: L, M, S
  • Theoretische Ausbildung - Doppelstunden zu je 90 Minuten

    Mindestumfang Theorieunterricht Vorbesitz einer anderen Klasse
    ohne mit
    Grundunterricht 12 6*
    Klassenspezifischer Unterricht 2 2*
    Gesamt 14 8*

    Praktische Ausbildung

    Mindestumfang Sonderfahrten
    Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5
    Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) 4
    Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3
    Gesamt 12

    Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste Hilfe
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)