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Führerscheinklasse - B |
|---|
FahrzeugartPkw und leichte Lkw Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern: a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder b) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt. bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17 |
| Mindestumfang Theorieunterricht | Vorbesitz einer anderen Klasse | |
|---|---|---|
| ohne | mit | |
| Grundunterricht | 12 | 6* |
| Klassenspezifischer Unterricht | 2 | 2* |
| Gesamt | 14 | 8* |
| Mindestumfang Sonderfahrten | |
|---|---|
| Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 |
| Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) | 4 |
| Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 |
| Gesamt | 12 |