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Führerscheinklasse - T

Fahrzeugart:

Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 32 km/h bis 60 km/h; landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen

a) a) Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h,

b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.

Bedienung:

Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Altersstufung:

Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.

  • Mindestalter: 16 für bbH 40 km/h, 18 für bbH 60 km/h
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich NEIN
  • Beinhaltet Klasse L, AM
  • Mindestumfang Theorieunterricht Vorbesitz einer anderen Klasse
    ohne mit
    Grundunterricht 12 6
    Klassenspezifischer Unterricht 6 6
    Gesamt 18 12

    Praktische Ausbildung

    Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung - keine Sonderfahrten. Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.

    Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)