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Führerscheinklasse - B96

Fahrzeugart:

Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit Anhänger

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.

  • Mindestalter: 18, beim Begleitenen Fahren 17
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich B
  • Theoretische und Praktische Ausbildung

    Die Schulung besteht aus drei Teilen:
    Theorie 3,5 Stunden á 60 Minuten
    Praktische Übungen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO 1 Stunden á 60 Minuten
    Fahren im Realverkehr 1 Stunden á 60 Minuten
    Die praktischen Übungen dürfen in Gruppen von maximal 8 Personen geschult werden. Voraussetzung: Es steht ein nicht öffentliches Gelände und für jeweils bis zu 4 Teilnehmer eine Ausbildungskombination zur Verfügung. Die Schulung im Realverkehr muss mit jedem Teilnehmer einzeln durchgeführt werden.

    Hinweis

    Die nachträgliche Eintragung der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein setzt einen Antrag voraus. Weil dafür ein neuer Führerschein ausgestellt werden muss, ist die Verwaltungsgebühr bei der Verwaltungsbehörde und der Fahrerlaubnisbehörde zu entrichten (aber nur die Gebühr „ohne Probezeit“). Ein Sehtest ist selbst dann nicht erforderlich, wenn der bei den Akten befindliche Sehtest älter als 2 Jahre ist.

    Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)