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Führerscheinklasse - B197

Fahrzeugart:

Pkw und leichte Lkw

  • Mindestalter: 18, beim Begleitenen Fahren 17
  • bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17

  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich NEIN
  • Beinhaltet Klasse: L, M, S
  • Grundausbildung:

    Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.

    Prüfungsvorbereitung / Prüfungsreifefestellung:

    Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

    Festellung der Prüfungsreife / Testfahrt:

    Bei einer Testfahrt wird sichergestellt, dass der Fahrschüler das Fahrzeug verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann, um die Fahrsicherheit zu gewährleisten.

    Die Testfahrt, die erst nach mindestens 10 Fahrstunden durchgeführt wird, hat eine Dauer von 15 Minuten.

  • Bei erfolgreich absolvierter Testfahrt wird dem Fahrschüler darüber eine Bescheinigung ausgehändigt.
  • Praktische Prüfung

  • Die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt.
  • Theoretische Ausbildung - Doppelstunden zu je 90 Minuten

    Mindestumfang Theorieunterricht Vorbesitz einer anderen Klasse
    ohne mit
    Grundunterricht 12 6*
    Klassenspezifischer Unterricht 2 2*
    Gesamt 14 8*

    1. Teil Ausbildung in Schaltung

    Ausbildung
    Mindestumfang Stadtfahrten - Schaltung 10
    Testfahrt 15 Minuten mit dem Fahrlehrer

    2. Teil Praktische Ausbildung in Automatik

    Mindestumfang Sonderfahrten
    Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5
    Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) 4
    Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3
    Gesamt 12

    Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste Hilfe
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
  • Darf man mit einem Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 auch im Ausland ein Schaltfahrzeug gefahren werden?

    Ja. Die dreistellige Schlüsselzahl hat lediglich nationale Bedeutung und dokumentiert, dass die praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Sie hat keine einschränkende Wirkung und ist somit im Ausland ohne Bedeutung

    Gibt es Nachteile der Klasse B mit Schlüsselzahl 197 gegenüber der Klasse B ohne schlüsselzahl?*

    Zunächst gibt es keinerlei Nachteile. Nach bestandener Prüfung dürfen mit beiden Führerscheinen dieselben Fahrzeuge gefahren werden. Wenn Später eine weitere Fahrerlaubnisklasse erworben wird, kann es zu Nachteilen kommen.

    *Ein entscheidener Nachteil der Neuregelung: Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung seiner Fahrerlaubnis um die aufbauenden Klassen BE, C1, C1E, C, D1, D1E, D oder DE eine Automatikbeschränkung - das betrifft zum Beispiel die Fahrerlaubnis für Lkw oder schwere Wohnmobile. Für alle genannten Klassen wird die Schlüsselzahl 78 eingetragen, sofern die Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt wurden. Um diese Klassen mit manuellem Getriebe fahren zu können, muss die praktische Führerscheinprüfung zwingend auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe abgelegt werden.