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Führerscheinklasse - D

Fahrzeugart:

Große Busse

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

  • Mindestalter: 21
  • bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung). Außerdem muss der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden.

  • Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich B
  • Beinhaltet Klasse D1
  • Theoretische Ausbildung - Doppelstunden zu je 90 Minuten

    Mindestumfang Theorieunterricht Vorbesitz einer anderen Klasse
    B C/D1 C1
    Grundunterricht 6 6 6
    Klassenspezifischer Unterricht 18 8 12
    Gesamt 24 14 18

    Praktische Ausbildung

    Mindestumfang Sonderfahrten Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
    B/C1 C D1
    bis 2 J. >2 J. bis 2 J. >2 J.
    Grundunterricht 45 33 14 7 20
    Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 22 12 16 8 5
    Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) 14 8 8 4 5
    Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 8 5 6 3 5
    Gesamt 89 58 44 22 35

    Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Erste Hilfe
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
  • Augenärtzliches Zeugnis/Gutachten
  • Arbeitsmedizinisches Gutachten (Belastbarkeit usw.)