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Führerscheinklasse - B196

Fahrzeugart:

Kombinationen aus Pkw und Leichtkraftrad bis zu 125 ccm³ und einer Motorleistung nicht mehr als 11 kW.

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw) und Leichtkraftrad (A1) mit 125 ccm³ und maximal 11 kW Motorleistung, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW / kg nicht übersteigt.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 25
  • Geltungsbereich: Innerhalb Deutschland
  • Vorbesitz erforderlich B (Mindestens 5 Jahre im Besitz
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Theoretische und Praktische Ausbildung

    Die Schulung besteht aus zwei Teilen:
    Klassenspezifischer Unterricht 4 Stunden á 90 Minuten
    Praktische Übungen 10 Stunden á 45 Minuten

    Hinweis

    Zur nachträglichen Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden, daher ist die Verwaltungsgebühr bei der Verwaltungsbehörde und der Fahrerlaubnisbehörde zu entrichten. Ein Sehtest ist selbst dann nicht erforderlich, wenn der bei den Akten befindliche Sehtest älter als 2 Jahre ist. Da es sich um eine Ausweitung der bestehenden Fahrerlaubnis handelt wird kein Erste-Hilfe-Kurs benötigt.

    Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste Hilfe
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)