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Führerscheinklasse - B196 |
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Fahrzeugart:Kombinationen aus Pkw und Leichtkraftrad bis zu 125 ccm³ und einer Motorleistung nicht mehr als 11 kW. Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw) und Leichtkraftrad (A1) mit 125 ccm³ und maximal 11 kW Motorleistung, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW / kg nicht übersteigt. Voraussetzungen: |
Die Schulung besteht aus zwei Teilen: | |
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Klassenspezifischer Unterricht | 4 Stunden á 90 Minuten |
Praktische Übungen | 10 Stunden á 45 Minuten |
Zur nachträglichen Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden, daher ist die Verwaltungsgebühr bei der Verwaltungsbehörde und der Fahrerlaubnisbehörde zu entrichten. Ein Sehtest ist selbst dann nicht erforderlich, wenn der bei den Akten befindliche Sehtest älter als 2 Jahre ist. Da es sich um eine Ausweitung der bestehenden Fahrerlaubnis handelt wird kein Erste-Hilfe-Kurs benötigt. |
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Fahrschule Janssen
Weender Landstraße 77
37075 Göttingen
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