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Führerscheinklasse - C

Fahrzeugart:

Schwere Lkw

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

  • Mindestalter: 18
  • Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich B
  • Beinhaltet Klasse C1
  • Theoretische Ausbildung - Doppelstunden zu je 90 Minuten

    Mindestumfang Theorieunterricht Vorbesitz einer anderen Klasse
    B C1/D1 D
    Grundunterricht 6 6 6
    Klassenspezifischer Unterricht 10 4 2
    Gesamt 16 10 8

    Praktische Ausbildung

    Mindestumfang Sonderfahrten Vorbesitz einer anderen Klasse
    B C1
    Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 3
    Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) 2 1
    Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 1
    Gesamt 10 5

    Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Erste Hilfe
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
  • Augenärtzliches Zeugnis/Gutachten