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Führerscheinklasse - L

Fahrzeugart:

Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge

a) Zugmaschinen mit einer bbH bis max. 32 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer bbH von max. 25 km/h.

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (Gabelstapler) mit einer bbH bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

  • Mindestalter: 16
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich NEIN
  • Beinhaltet Klasse Keine
  • Mindestumfang Theorieunterricht Vorbesitz einer anderen Klasse
    ohne mit
    Grundunterricht 12 6
    Klassenspezifischer Unterricht 2 2
    Gesamt 14 8

    Praktische Ausbildung

    Keine Praktische Ausbildung vorgeschrieben

    Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)