Führerscheinklasse - T
Klasse - T
Fahrzeugart: Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 32 km/h bis 60 km/h; landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen |
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a) Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h, b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger. Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden. Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt. Mindestalter: 16 für bbH 40 km/h, 18 für bbH 60 km/h Geltungsdauer: ohne Befristung Vorbesitz erforderlich: NEIN Beinhaltet Klasse: L, M, S |
Mindestumfang Theorieunterricht | Vorbesitz einer anderen Klasse | |
ohne | mit | |
Grundunterricht | 12 | 6 |
Klassenspezifischer Unterricht | 6 | 6 |
Gesamt | 18 | 12 |
Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung - keine Sonderfahrten Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird. |
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: | |
· Biometrisches Passbild · Sehtest · Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen · Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass) |